»Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für den Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende aber jederzeit gerechnet werden muss!«
Urteil vom OvG Münster (10A 363/86 vom 11.12.1987)
»Es entspricht ebenfalls der Lebenserfahrung, dass vorbeugender Brandschutz hilft, die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandereignisses, sowie daraus resultierende Schäden, zu minimieren!«
Ingolf Stökl, SBR a.D., Sachverständiger Brandschutz
Wie kann ich sie hierbei unterstützen?